
Impfschadenklauseln in der Unfallversicherung: Ist Corona-Schutzimpfung abgedeckt?
Impfschadenklauseln sehr unterschiedlich gestaltet
Grundsätzlich soll die private Unfallversicherung per Impfschadenklauseln bei solch einer Schädigung greifen. Die jeweiligen Bedingungswerke der Unfall-Tarife sind jedoch sehr unterschiedlich und individuell. In zahlreichen Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung der Produktgeber sind Folgeschäden durch Schutzimpfungen einem Unfall gleichgestellt.
Eine Übersicht zeigt, dass bei vielen Versicherern gar kein Impfschaden versichert ist. Gibt es eine entsprechende Klausel im Tarif, sind die Impfschäden jedoch häufig auf bestimmte Krankheiten begrenzt. Die folgende Übersicht zu Impfschadenklauseln in Tarifen der Unfallversicherung soll Versicherungsmaklern einen schnellen Überblick pro Versicherer mit entsprechenden Hinweisen zur weiterführenden Recherche geben.
Haftungsausschluss: Der Produktvergleich wurde vom Deutschen Maklerverbund (DEMV) mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Die zur Verfügung gestellten Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Der Deutsche Maklerverbund führt keine Produktprüfung bzw. Plausibilitätsprüfungen der einzelnen dort vorgestellten Produkte durch und nimmt weder Empfehlungen noch Beratungen für diese Angebote vor. Rechtlich verbindlich sind allein die Angaben in den Vertragsbedingungen und Prospekten der Produktpartner. Der DEMV übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus den hier zur Verfügung gestellten Informationen resultieren. Der Produktvergleich dient dazu, sich einen ersten Überblick über vergleichbare Produkte zu verschaffen.
Gesellschaft | Tarif | Impfschäden versichert? | Formulierung in den Unfall-Versicherungsbedingungen | Impfschaden durch Corona-Schutzimpfung wäre versichert? |
Allianz | Unfallschutz Basis | Ja | Impfschäden Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Impfungen gegen Infektionen. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. Eine Impfung gilt als Unfallereignis im Sinne von Absatz3. |
ja |
Unfallschutz Plus | Ja | Impfschäden Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Impfungen gegen Infektionen. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. Eine Impfung gilt als Unfallereignis im Sinne von Absatz3. |
ja | |
Alte Leipziger | comfort | Ja |
III 4. I. D 30 Infektionen: 6 Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionen sind mitversichert. Sie gelten als erstmalige Infizierung mit diesen Infektionskrankheiten, soweit dadurch ein Gesundheitsschaden eintritt. Versicherte Infektionskrankheiten: Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefiebe, Echinokokkose, Kinderlähmung (Poliomyoelitis), Fleckfieber, Frühsommer-Meningoenzephalitis, (FSME), Gelbfieber, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus. |
Nein |
classic | Ja |
III 3. I. D 25 Infektionen: 6 Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionen sind mitversichert. Sie gelten als erstmalige Infizierung mit diesen Infektionskrankheiten, soweit dadurch ein Gesundheitsschaden eintritt. Versicherte Infektionskrankheiten: Borreliose,Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Kinderlähmung (Poliomyoelitis), Fleckfieber, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus. |
Nein | |
Ammerländer | Exclusiv-Schutz | Ja |
BB: 16. Impfschäden: 1. Schutzimpfungen gegen die nachfolgenden (Aufzählung) Infektionskrankheiten, wenn VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet; NUR versichert wenn Ausbruch der Krankheit frühstens 3 Monate nach Ausstellung des Vers-scheins stattfand folgende Infektionskrankheiten sind genannt unter 16 1.: a) Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z. B. Borreliose, Brucellose, Enzephalitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest), |
Nein |
Comfort-Schutz | Ja |
BB: 15. Impfschäden: 1. Schutzimpfungen gegen die nachfolgenden (Aufzählung) Infektionskrankheiten, wenn VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet; NUR versichert wenn Ausbruch der Krankheit frühstens 3 Monate nach Ausstellung des Vers-scheins stattfand folgende Infektionskrankheiten sind genannt in 15 1.: a) Cholera, Diphtherie, Gürtelrose, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken / Windpocken, Röteln, Scharlach, Tuberkulose und Typhus / Para Typhus; |
Nein | |
ARAG | Premium inkl. Todesfall-Leistung | Ja | Ziffer 4.2.4.2, S. 33: Schutz besteht bei vorbeugenden Schutzimpfungen gegen die oben genannten Infektionskrankheiten, sofern diese gesetzlichen vorgeschrieben oder ärztlich verordnet sind, bei allergischen Reaktionen als Folge von Insektenstichen genannte Infektionskrankheiten sind: Borreliose, Brucellose, Enzephalitis, Fleckfieber, FrühsommerMeningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Dreitagefieber, Malaria, Meningitis, Pest, Cholera, Enchinokokkose (Fuchsbandwurm), Diphtherie, Gürtelrose, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Lepra, Masern, Mumps, Pfeiffer-Drüsenfieber, Pocken/Windpocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, Tuberkulose, Tularämie (Hasenpest) und Typhus/Paratyphus. |
Nein |
Komfort inkl. Todesfall-Leistung | Ja | Nein | ||
AXA Sachversicherung | komfort | Ja |
10. Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung komfort In Abänderung zu Ziffer 5.2.4 AUB 2011 gilt: Folgende Infektionskrankheiten sind versichert: |
Nein |
Barmenia (inkl. Adcuri Sach) | Premium-Schutz | Ja | Premium-Schutz: 8.2.4 Infektionen: 8.2.4.1 Versicherungsschutz besteht für b) Impfschäden bei Schutzimpfungen | ja |
Top-Schutz | Ja | Top-Schutz: 8.2.4 Infektionen: 8.2.4.1 Versicherungsschutz besteht für c) Impfschäden bei Schutzimpfungen | ja | |
Basis-Schutz | Ja | Basis-Schutz: 7.2.4 Infektionen: Versicherungsschutz besteht für c) Impfschäden bei Schutzimpfungen | ja | |
Basler Sachversicherungs-AG | 1.4.7.4 Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall. | ja | ||
Gold (04.2019) | Ja | ja | ||
Bayerische | Unfall-Police OPTIMAL Prestige | Ja | BB Prestige Ziffer 1.9 Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen. | ja |
Unfall-Police OPTIMAL Komfort | Ja | BB Komfort Ziffer 1.7: Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen. | ja | |
BGV – Badische Versicherung | Exklusivdeckung | Ja |
2.2 Nr.2 Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Nr. 1 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Nach Nr. 1 versicherte Infektionskrankheiten: |
Nein |
BB-VitalPlus | Ja |
7.2 Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Nr. 1 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Nach Nr. 1 versicherte Infektionskrankheiten: Borreliose, Brucellose, Enzephalitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest |
Nein | |
Klassik | Nein | Keine Regelung für Impfschäden | Nein | |
Condor | Condor Unfallversicherung | Nein | Condor AUB 2019 Impfbegriff in den Bedingungen nicht genannt | Nein |
Continentale | UnfallGiro XXL | Ja | AUB 2020 XXL 5.2.4.1 durch Impfung. Abweichend von Ziffer 1.3 sind durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen (Impfschäden) mitversichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung. Die Schutzimpfung muss gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet oder von einer zuständigen Behörde empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen oder sonst ärztlich empfohlen und durchgeführt worden sein. |
Ja |
Unfall Giro XL | Ja | ja | ||
DEURAG / Manufaktur Augsburg | Premium | Ja | A 4.2.1 Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen, wenn die versicherte Person dadurch eine Gesundheitsschädigung, also einen so genannten Impfschaden, erleidet. Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht |
Ja |
Deutsche Familienversicherung (Sach) | DFV- Unfallschutz | Ja | Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz 4. Versicherte Gesundheitsschädigungen (ICD-Codes) Impfschäden sind durch die versicherten Gesundheitsschädigungen nach ICD-Code-Gruppe T88 versichert |
Ja |
Dialog Versicherung AG (ehem. Generali) | PrivatSchutz 2019 | Nein | AUB 2019 Impfungen nicht aufgeführt | Nein |
Domcura | Komfort | Ja |
II C 1.4. Gesundheitsschädigungen nach Schutzimpfungen Infektionen nach Nr. 3: b) bei denen aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch ein plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sind. c) Hierunter fallen auch alle Infektionen durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die nach den vereinbarten Bedingungen |
Nein |
ERGO Sachversicherung AG | Unfallschutz | Ja | KT2017U 1.3.7 Impfschäden. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesund heitsbeeinträchtigung. |
Ja |
Gothaer Sachversicherungen | Unfall Plus | Ja |
GUB 2018 Ziffer A.1.4.4 Durch Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten hervorgerufene Infektionen (Impfschäden). Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Schädigung der Gesundheit. A.1.4.4 Große Infektionsklausel Die vorgenannte Aufzählung von Infektions-Krankheiten, die dadurch entstehen, dass die Krankheits-Erreger durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, in den Körper gelangt sind, ist nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mitversichert sind auch durch Schutzimpfungen gegen Infektions-Krankheiten hervorgerufene Infektionen (Impfschäden). Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Schädigung der Gesundheit. Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion durch einen Krankheits-Erreger und der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand medizinischer Abweichend von Ziffer B.3.1 GUB 2018 reicht es aus, wenn Sie den Versicherer unverzüglich unterrichten, nachdem die erstmalige Infektion durch einen Arzt festgestellt wurde. Abweichend von Ziffer A.2.1.1.2 GUB 2018 besteht auch dann noch Anspruch auf die Invaliditäts-Leistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität Abweichend von Ziffer B.5.5 sind Sie und wir berechtigt, längstens bis zu 4 Jahre nach der ärztlichen Feststellung der erstmaligen Infektion, den Grad der Invalidität jährlich neu bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleibt es auch hierbei bei einer Frist von 5 Jahren. |
Ja |
Unfall Basis | Ja | Ja | ||
Unfall Premium | Ja | Ja | ||
Grundeigentümer-Versicherung VVaG | Pro Domo Premium (p.i.) | Ja | BB: 21. Infektionen (Zu Ziff. 1.3 und 5.2.4 AUB 2008): b) Schutzimpfungen gegen die in Absatz a. aufgeführten Infektionen; a) Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Gelbfieber, Genickstarre, Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, Tetanus (Wundstarrkrampf), Tollwut, Tularämie (Hasenpest) |
Nein |
GVO Versicherung | TOP-VIT | Ja |
S. 29 Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen: Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Versicherte Infektionskrankheiten: Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefi eber, Echinokokkose, Fleckfi eber, Gelbfieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Ringelröteln, Scharlach, Schlafkrankheit, spinale Kinderlähmung, Tollwut, Tuberkulose, Tularämie, Typhus, Windpocken und Wundstarrkrampf, alle sonstigen Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Haut- oder Schleimhautverletzungen übertragen wurden (z. B. Meningitis oder Zecken-Enzephalitis/FSME). |
Nein |
Haftpflichtkasse | Einfach Besser inkl. Gliedertaxe Komfort (05.2019) | Ja | VI BBU Einfach Besser: I. 31. Infektionen: Als Unfallereignis gelten Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen | Ja, aber nur für den Invaliditäts- und Todesfall |
Tarif Einfach gut und älter | Nein | Nein | ||
Einfach Komplett inkl. Gliedertaxe Premium Plus (05.2019) | Ja |
VI BBU Einfach Komplett: I. 43. Infektionen: Als Unfallereignis gelten Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen. Für die Produktlinie Einfach Komplett gilt zudem: Soweit die versicherte Person in einem Heilberuf tätig ist, besteht Versicherungsschutz, wenn sich die versicherte Person in Ausübung ihrer Berufstätigkeit infiziert. Dabei muss aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgehen, dass die Krankheitserreger aus folgende Weise in der Körper gelangt sind: durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss oder durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase, wobei Anhauchen, Anniesen oder Anhusten den Tatbestand des Einspritzens nicht erfüllen (Versicherungsschutz besteht jedoch für Diphterie und Tuberkulose). |
Ja (vgl. Informationen eine Spalte links). | |
HanseMerkur Allgemeine | Flex Top (Gliedertaxe III) | Ja |
AUB: 5.2.4 Infektionen: 5.2.4.3 Schutzimpfungen: Als Unfall gelten auch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionskrankheiten, wenn die VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Versicherte Infektionskrankheiten: Infektionskrankheiten Wir bieten Versicherungsschutz für Infektionskrankheiten nach Ziffer 5.2.4.2 a), sofern die ärztliche Feststellung frühestens 3 |
Nein |
Flex Exklusiv (Gliedertaxe II) | Ja | Nein | ||
Flex Exklusiv (Gliedertaxe III) | Ja | Nein | ||
Flex Top (Gliedertaxe II) | Ja | Nein | ||
HDI (Sach) | Paket Rundum Sorglos inkl. Schutzbrief | Ja | Paket Risiko Plus: Nr. 14 Einschluss von Infektionen: Mitversichert ist auch eine Gesundheitsschädigung durch eine Schutzimpfung gegen die genannten Erreger, Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommermeningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Genickstarre, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Pest, Pocken, Scharlach, Schlaf-/Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest),Typhus und Paratyphus oder Windpocken |
Nein |
Paket Rundum Sorglos | Ja | Nein | ||
Helvetia | komfort | Ja |
AUB 2017 Komfortschutz 2.15.1 c) Schutzimpfungen gelten als erstmalige Infektion, soweit gegen die in Ziffer 2.15.1. a) genannten Infektionen geimpft wird und die Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet oder von einer zuständigen Behörde empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen oder sonst ärztlich empfohlen und durchgeführt wird und dabei ein Impfschaden eintritt. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung.
genannte Erreger: Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommermeningitis (FSME)/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetse-Krankheit, Tuberkulose, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus oder Windpocken |
Nein |
Inter | PREMIUM | Ja |
AUB Premium 2008 1.3.8 Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten, wenn die VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Versicherte Infektionen: |
Nein |
InterRisk | Unfall XXL mit MaxiTaxe (UT2020) | Ja |
B182 § 1 Nr. 3.3 Schutzimpfungen gegen mitversicherte Infektionskrankheiten mitversicherte Infektionskrankheiten sind: Infektionskrankheiten: |
Ja |
Unfall XXL mit PlusTaxe (UT2020) | Ja | Ja | ||
Unfall XL mit HeilberufeTaxe (UT2020) | Ja |
B172 § 1 Nr. 3 c) Schutzimpfungen gegen die nach Absatz a) und b) mitversicherten Infektionskrankheiten. a) Infektionen, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z.B. Borreliose, Brucellose, Enzephalitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest), |
Nein (Stand 21.12.20). Überlegen es ggf. zu versichern | |
Unfall XL mit MaxiTaxe (UT2020) | Ja |
B172 § 1 Nr. 3 c) Schutzimpfungen gegen die nach Absatz a) und b) mitversicherten Infektionskrankheiten. a) Infektionen, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z.B. Borreliose, Brucellose, Enzephalitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest), |
Nein (Stand 21.12.20). Überlegen es ggf. zu versichern | |
Unfall XL mit PlusTaxe (UT2020) | Ja | Nein (Stand 21.12.20). Überlegen es ggf. zu versichern | ||
Unfall XXL mit StandardTaxe (UT2020) | Ja |
B182 § 1 Nr. 3.3 Schutzimpfungen gegen mitversicherte Infektionskrankheiten mitversicherte Infeketionskrankheiten sind: Infektionskrankheiten: |
Ja | |
Unfall XL mit StandardTaxe (UT2020) | Ja |
B172 § 1 Nr. 3 c) Schutzimpfungen gegen die nach Absatz a) und b) mitversicherten Infektionskrankheiten. a) Infektionen, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z.B. Borreliose, Brucellose, Enzephalitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest), |
Nein (Stand 21.12.20). Überlegen es ggf. zu versichern | |
Unfall XXL mit HeilberufeTaxe (UT2020) | Ja |
B182 § 1 Nr. 3.3 Schutzimpfungen gegen mitversicherte Infektionskrankheiten mitversicherte Infeketionskrankheiten sind: Infektionskrankheiten: |
Ja | |
Janitos | Best Selection mit Gliedertaxe Top | Ja | 4.8. Heilmaßnahmen Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen. | Ja |
Balance | Ja |
4.8. Heilmaßnahmen a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit versicherte Infektionen nach 1.6. Infektionen |
Nein | |
Basic mit Gliedertaxe Trend | Ja |
4.8. Heilmaßnahmen Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person.
versicherte Infektionen nach 1.6. Infektionen |
Nein | |
Mannheimer Versicherung AG | Nein | AUB 2008 Impfungen nicht genannt als versichertes Ereignis | Nein | |
Neodigital Versicherung AG | Neo L | Ja |
NEO L 2018 1. Als Unfallereignis gilt in Erweiterung zu den Ziffern 1.3 und 5.2.4 AUB der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten: |
Ja |
Neo S | Nein | NEO S 2018 keine Regelung zu Impfungen und Infektionen | Nein | |
NEO M | Nein | NEO M 2018 keine Regelung zu Impfungen und Infektionen | Nein | |
Nürnberger (Sach) | Komfort | Ja |
AUB 2016 Komfort genannte Infektionen in 5.2.4.5 und 5.2.4.6: |
Nein |
NV Versicherungen VVaG | NV UnfallPremium 4.0 | Ja |
Teil A: 10. Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Ziffer 9 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. 9. Infektionen (zu Ziffer 1.3 AUB 2011) Der Versicherungsschutz nach Absatz a) und b) besteht jedoch nur, wenn der Ausbruch der Erkrankung frühestens drei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheines stattfand. Diese Wartezeit gilt nicht, wenn sich die Hautverletzung nach Absatz b) erst nach dem Versicherungsbeginn ereignete. |
Nein |
NV UnfallPremium 4.0 „bessergrün“ | Ja | Nein | ||
NV Unfallmax. 4.0 | Ja |
Teil A: 9. Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Ziffer 8 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. 8. Infektionen (zu Ziffer 1.3 AUB 2011) Der Versicherungsschutz nach Absatz a) und b) besteht jedoch nur, wenn der Ausbruch der Erkrankung frühestens drei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheines stattfand. Diese Wartezeit gilt nicht, wenn sich die Hautverletzung nach Absatz b) erst nach dem Versicherungsbeginn ereignete. |
Nein | |
Ostangler Brandgilde VVaG | Compact | Ja |
BBU Compact 13 2. Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Nr. 1 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Versicherte Infektionskrankheiten: |
Nein |
Exclusiv Fair | Ja |
BBU Exclusiv 28. 2. Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Nr. 1 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet Versicherte Infektionskrankheiten: |
Nein | |
prokundo / Die Dortmunder | AusGleich Basis AusGleich Smart AusGleich Best |
Ja |
BB: 46. Infektionen und Infektionskrankheiten: II. b) Eingeschlossen sind Impfschäden bei Schutzimpfungen gegen die vorgenannten Infektionskrankheiten Infektionskrankheiten |
Ja |
Unfall Invest GleichGewicht |
Ja | Ja | ||
R+V | Unfall premium | Ja |
35. Zusätzlich besteht abweichend von Ziffer 5.2.3 R+V AUB 2015 Versicherungsschutz für Impfschäden durch Impfungen gegen eine der genannten versicherten Infektionen. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind alle Impfschäden versichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. genannte Infektionen: |
Nein |
Unfall premium plus | Ja |
36. Zusätzlich besteht abweichend von Ziffer 5.2.3 R+V AUB 2015 Versicherungsschutz für Impfschäden durch Impfungen gegen eine der genannten versicherten Infektionen. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind alle Impfschäden versichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. genannte Infektionen: Wundinfektionen als Folge von Insektenstichen und Brucellose, Fleckfieber, Gelbfieber, Dreitagefieber, Malaria und Pest, die durch sonstige Insektenstiche oder von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen werden und durch Zeckenstich übertragene Infektionen |
Nein | |
Unfall comfort plus | Ja |
27. Zusätzlich besteht abweichend von Ziffer 5.2.3 R+V AUB 2015 Versicherungsschutz für Impfschäden durch Impfungen gegen eine der genannten versicherten Infektionen. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind alle Impfschäden versichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. genannte Infektionen: Wundinfektionen als Folge von Insektenstichen und Brucellose, Fleckfieber, Gelbfieber, Dreitagefieber, Malaria und Pest, die durch sonstige Insektenstiche oder von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen werden und durch Zeckenstich übertragene Infektionen |
Nein | |
Unfall comfort | Ja |
26. Zusätzlich besteht abweichend von Ziffer 5.2.3 R+V AUB 2015 Versicherungsschutz für Impfschäden durch Impfungen gegen eine der genannten versicherten Infektionen. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind alle Impfschäden versichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. genannte Infektionen: Wundinfektionen als Folge von Insektenstichen und Brucellose, Fleckfieber, Gelbfieber, Dreitagefieber, Malaria und Pest, die durch sonstige Insektenstiche oder von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen werden und durch Zeckenstich übertragene Infektionen |
Nein | |
rhion.digital | Plus | Ja |
4.3.2 Impfschäden: Gesundheitsschädigungen durch Schutzimpfungen gegen die in Ziffer 4.3.1.1 genannten Infektionskrankheiten sowie durch Schutzimpfungen gegen Tollwut und Wundstarrkrampf. 4.3.1.1 Infektionen, wenn dadurch folgende Krankheiten verursacht werden: |
Nein |
Premium | Ja |
4.3.2 Impfschäden: Gesundheitsschädigungen durch Schutzimpfungen gegen die in Ziffer 4.3.1.1 genannten Infektionskrankheiten sowie durch Schutzimpfungen gegen Tollwut und Wundstarrkrampf. 4.3.1.1 Infektionen, wenn dadurch folgende Krankheiten verursacht werden: |
Nein | |
Standard | Nein | BBR Standard keine Regelung zu Impfungen und Infektionen | Nein | |
Universa | Exclusiv | Ja |
AUB 2012 Exclusiv 1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungswerkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte 1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Typhus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln |
Nein |
Vital und Vitalplus | Ja | Nein | ||
Versicherungskammer Bayern (Sach) | AUB 2013 | Ja |
1.4.7 wenn eine Schutzimpfung gegen eine nach Ziffer 1.4.6 versicherte Infektion eine Gesundheitsschädigung nach sich zieht. Als Impfschaden 1.4.6 eine Infektion (z. B. Malaria oder Gelbfieber), bei der aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch irgendwelche Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch ein plötzliches Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund |
Nein |
VHV Versicherung | KLASSIK-GARANT mit Baustein EXKLUSIV 2021 | Ja | Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung. | Ja |
KLASSIK-GARANT 2021 | Ja | Ja | ||
SMART 2021 | Ja | Ja | ||
Volkswohl Bund | UV Easy UV Easy Invest |
Ja |
BB KomfortPlus: 44 Infektionen und Infektionskrankheiten: II. b) Eingeschlossen sind ebenfalls Impfschäden bei Schutzimpfungen gegen die vorgenannten Infektionskrankheiten. Genannte Infektionskrankheiten: |
Ja |
UV Komfort | Ja | Ja | ||
VPV | Exclusiv | Ja |
AUB 2012 D 6. Abweichend von Ziffer 4.2.3 AUB 2012 gelten Schutzimpfungen als erstmalige Infektion soweit gegen die oben genannten Infektionen geimpft wird und die Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet oder von einer zuständigen Behörde empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen oder sonst ärztlich empfohlen und durchgeführt wird und dabei ein Impfschaden eintritt. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung. Genannte Erreger: |
Nein |
Waldenburger Versicherung AG | Premium | Ja |
AUB Nr. 9. Schutzimpfungen: Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Ziffer 8 der BBR Unfall Premium versicherten Infektionskrankheiten, wenn die VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Versicherte Infektionskrankheiten nach Ziffer 8.1: Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Typhus/Paratyphus, Röteln, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken/Windpocken, Scharlach, spinale Kinderlähmung und Wundstarrkrampf; |
Nein |
Premium Plus | Ja |
AUB Nr. 9. Schutzimpfungen: Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Ziffer 8 der BBR Unfall Premium versicherten Infektionskrankheiten, wenn die VP dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Versicherte Infektionskrankheiten nach Ziffer 8.1: Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Typhus/Paratyphus, Röteln, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken/Windpocken, Scharlach, spinale Kinderlähmung und Wundstarrkrampf;
Besondere Bedingungen zur Corona-Schutzimpfung als Unfallereignis mitversichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesund- Die weiteren Bestimmungen gemäß Ziffer 8 und Ziffer 9 der BBR Unfall Premium Plus bleiben unverändert bestehen. |
ja | |
Württembergische Sachversicherungen / Adam Riese | PremiumSchutz | Ja |
Teil I: 5.2.4 Infektionen: Die erste Infektion durch einen der vorgenannten Erreger nach vorheriger Schutzimpfung soweit diese gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet oder ärztlich empfohlen wird genannte Erreger: Chikungunja-Fieber, Dengue-Fieber, Japanische Enzephalitis, Rückfallfieber, Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria tropica, Schlafkrankheit (Tse-Tse-Krankheit) |
Nein |
KomfortSchutz | Ja | Nein | ||
Würzburger (Sachversicherung) | best4you Exklusiv | Ja |
Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Ziffer 5.2.1 und 5.2.2 versicherten Infektionskrankheiten, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind, von einer zuständigen Behörde angeordnet oder empfohlen und von dieser vorgenommen wurden, oder sonst ärztlich empfohlen und durchgeführt wurden. Versicherte Infektionen: 5.2.1 Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden. Folgende Infektionskrankheiten sind versichert: Borreliose, Brucellose, Echinokokkose, FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), Fleckfieber,Gelbfieber, Dreitagefieber, Malaria, Meningitis, Pest, Tularämie. |
Nein |
Zurich Sach | PrivatSchutz Unfall Top | Ja |
5.2.4.1 Erweiterter Versicherungsschutz bei Infektionen eine Gesundheitsschdigung durch eine Schutzimpfung gegen die in Ziff. 5.2.4.1.1 aufgeführten Krankheiten 5.2.4.1.1 Abweichend von Ziff. 1.3 und Ziff. 5.2.4 gilt als Unfall auch die erstmalige Infektion mit einem Erreger der Infektionskrankheiten Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, epidemische Kinderlhmung/Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommermeningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Genickstarre, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Pest, Pocken, Scharlach, Schlafkrankheit/Tsetse-Krankheit, Tularmie/Hasenpest, Typhus/Paratyphus oder Windpocken/Gürtelrose |
Nein |